Ja. In der Schweiz ist fast jedes Bauprojekt bewilligungspflichtig – vom Neubau bis zu wesentlichen Umbauten. Kleine Änderungen (z. B. Gartenhäuschen, Innenumbauten ohne Tragwerksänderung) können je nach Kanton und Gemeinde bewilligungsfrei sein. Wir klären dies frühzeitig mit den zuständigen Behörden.
Für Einfamilienhäuser in der Regel 3–6 Monate, grössere Überbauungen deutlich länger. Einsprachemöglichkeiten von Nachbarn können den Prozess zusätzlich verzögern.
Die Honorare richten sich nach dem Leistungsumfang. Viele Architekten orientieren sich an der SIA-Norm 102. Wir arbeiten mit klaren Offerten, damit Sie die Kosten von Anfang an im Griff haben.
Die SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) gibt verbindliche Normen und Ordnungen heraus, die Qualität, Abläufe und Standards im Bauwesen regeln. Sie sind eine wichtige Orientierung für alle am Bau Beteiligten.
Die Kantone haben verbindliche energetische Vorgaben (MuKEn – Mustervorschriften im Energiebereich). Neubauten müssen hohe Effizienzstandards erfüllen. Labels wie Minergie oder SNBS sind freiwillig, setzen aber ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit.
Nein. Jede Parzelle unterliegt einer Bau- und Zonenordnung. Höhe, Abstände und Nutzung sind vorgegeben. Wir prüfen diese Vorgaben im Vorfeld.